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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08 (https://dejure.org/2008,9743)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.08.2008 - 2 M 91/08 (https://dejure.org/2008,9743)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 (https://dejure.org/2008,9743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verlängerung seiner Dienstzeit eine Hochschulprofessors; Altersgrenze; dienstliches Interesse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verlängerung einer Dienstzeit nach dem Landesbeamtengesetz-Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V) bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses; Vereinbarkeit der Allgemeinen in den Beamtengesetzen normierten Altersgrenze mit höherrangigem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verlängerung einer Dienstzeit nach dem Landesbeamtengesetz -Mecklenburg-Vorpommern ( LBG M-V ) bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses; Vereinbarkeit der Allgemeinen in den Beamtengesetzen normierten Altersgrenze mit höherrangigem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 23
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08
    Dass die allgemeine in den Beamtengesetzen normierte Altersgrenze mit höherrangigem Recht in Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt (vgl. zuletzt Beschluss v. 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 -, m.w.N., zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2008 - 1 M 17/08

    Hinausschieben des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08
    Nach der Norm ist eine Ermessensentscheidung erst dann zu treffen, wenn das dienstliche Interesse am Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand zu bejahen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, zit. nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2006 - 2 B 11281/06

    Hochschulpräsident muss mit 65 Jahren in den Ruhestand - Innovation hat Vorrang

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08
    Den persönlichen Interessen des Beamten an einer weiteren Diensterbringung hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er ihm ein Antragsrecht eingeräumt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.11.2006 - 2 B 11281/06 -, zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2011 - 5 ME 43/11

    Anspruch eines Hochschulprofessors gegen seinen Dienstherrn auf Hinausschieben

    Außerdem ist - nochmals - anzumerken, dass die von dem Verwaltungsgericht und dem beschließenden Senat vertretene Rechtsauffassung auch der einhelligen Rechtsprechung anderer Obergerichte entspricht (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 25.2.2011 - 2 A 11201/10.OVG -, zitiert nach der Pressemitteilung Nr. 19/2011 vom 15.3.2011; Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010 - 3 CE 10.927 -, juris Rn 36 ff.; OVG N-W, Beschluss vom 30.9.2009 - 1 B 1412/09 -, NVwZ-RR 2010, 203, zitiert nach juris Rn 6; Hess. VGH, Beschluss vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, NVwZ 2010, 140, zitiert nach juris Rn 7 ff.; OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, NVwZ-RR 2009, 23, zitiert nach juris Rn 8; OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008, a. a. O. Rn 18).

    Da die Antragsgegnerin mithin schon rechtsfehlerfrei das Vorliegen der Voraussetzungen des § 36 Satz 1 Nr. 2 NBG verneint hat, hatte sie eine Ermessensentscheidung nicht mehr zu treffen (vgl. zu derartigen Fallgestaltungen auch OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn 5; OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008, a. a. O., Rn 9).

    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn 7; Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010, a. a. O., Rn 49).

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der Wert entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts angesichts des vorläufigen Charakter dieses Verfahrens um die Hälfte zu reduzieren, auch wenn der Antragsteller mit seinem Antrag teilweise eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. zum Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Nds. OVG, Beschluss vom 13.3.2008 - 5 ME 8/08 - vgl. ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010, a. a. O., Rn 57; Hess. VGH, Beschluss vom 28.9.2009, a. a. O. Rn 20; a. A. insoweit hinsichtlich der Reduzierung des Streitwertes OVG N-W, Beschluss vom 30.9.2009, a. a. O., Rn 13; OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008, a. a. O. Rn 23; wiederum a. A. OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn 17, das gemäß § 52 Abs. 2 GKG den Auffangwert von 5.000 EUR zugrunde legt, eine Reduzierung des Wertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch nicht vornimmt).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17

    Zum Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes um ein Jahr

    Die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 6 Satz 4, Satz 1 Nr. 1 Gerichtskostengesetz und entspricht damit der Hälfte des 12-fachen Betrages des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 16. Eine Herabsetzung des Streitwertes nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (LKRZ 2014, 169) kommt, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, aufgrund des Umstandes, dass das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, nicht in Betracht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 6 B 1324/13 -, juris Rn. 25; OVG MV, Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 17; vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13

    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur

    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 11; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn. 11).

    Um eine strukturelle Veränderungsabsicht zu dokumentieren, ist vielmehr eine generelle - d. h. unabhängig vom Einzelfall bestehende - Planung erforderlich, die etwa in einem Strukturplan (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2013 - 5 ME 198/13 -), einer konzeptionellen Stellenplanung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 12), einem personalwirtschaftlichen Konzept (vgl. OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn. 7) oder einer ähnlichen allgemeinen Erklärung ihren Niederschlag finden kann.

  • VG Schleswig, 07.03.2024 - 12 B 8/24
    Insofern kommt dem Dienstherrn eine entsprechende Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu mit Folge, dass die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesen in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. zu § 53 Abs. 1 Satz 1 BBG: OVG Schleswig, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 2 MB 35/17 -, juris Rn. 4; vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7).

    Sofern die Forschungsprojekte auch auf diese Art oder ohne die persönliche Beteiligung des Professors abgeschlossen werden können, spricht allein die Beteiligung an einem Projekt, welches sich über den Ruhestand hinaus erstreckt, nicht für das Vorliegen eines dienstlichen Grundes (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7).

  • VG Hannover, 26.04.2017 - 2 A 4382/15

    Entgegenstehende dienstliche Interessen; Hinausschieben der Altersgrenze auf

    Daher hat sich die gerichtliche Kontrolle insoweit darauf zu beschränken, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16. März 2011, a.a.O., Rn. 11; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, Rn. 7 juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 S 648/13 -, Rn. 5 juris; OVG Münster, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 6 B 443/13 -, Rn. 11 juris).

    Um eine strukturelle Veränderungsabsicht zu dokumentieren, ist vielmehr eine generelle - d. h. unabhängig vom Einzelfall bestehende - Planung erforderlich, die etwa in einem Strukturplan (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26. September 2013 - 5 ME 198/13 -), einer konzeptionellen Stellenplanung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16. März 2011, a.a.O., Rn. 12), einem personalwirtschaftlichen Konzept (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. August 2008, a.a.O., Rn.7) oder einer ähnlichen allgemeinen Erklärung ihren Niederschlag finden kann (Nds. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 18).

  • VG Düsseldorf, 23.09.2011 - 26 L 1294/11

    Keine Dienstzeitverlängerung für den Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt

    Dass entsprechende Regelungen über die Bestimmung von Altersgrenzen und die nur unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Möglichkeit des Hinausschiebens der Altersgrenze weder gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 S. 16) noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen und keine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen, entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011 - 2 A 11447/10 - Juris, m.w.N., OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.03.2011 - 5 ME 43/11 - DÖD 2011, 162; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2010 - 3 MB 18/10 - Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.08.2010 - 3 CE 10.927 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.08.2008 - 2 M 91/08 - NVwZ-RR 2009, 23.

    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011 - 2 A 11447/10 - Juris, m.w.N., OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.03.2011 - 5 ME 43/11 - DÖD 2011, 162; OVG Bremen, Beschluss vom 30.12.2010 - 2 B 241/10 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2010 - 3 MB 18/10 - Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.08.2010 - 3 CE 10.927 - Juris, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.08.2008 - 2 M 91/08 - NVwZ-RR 2009, 23.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 5 ME 20/21

    Dienstliches Interesse; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Ruhestand

    Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2010 - 3 MB 18/10

    Zur Altersgrenze im Beamtenrecht

    Angesichts der ihm insoweit zukommenden Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit ist die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG Koblenz, a.a.O ; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, NordÖR 2008, 499 f; BVerwG, Urt. v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 -, E 120, 382, 384; OVG Schleswig, Urt. v. 16.5.2003 - 3 LB 107/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21
    Die gerichtliche Kontrolle dieser - vorprägenden verwaltungspolitischen (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5) - Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 a. a. O., Rn. 12; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).
  • VG Göttingen, 01.02.2011 - 3 B 1/11

    Hinausschieben des Eintritts eines Universitätsprofessors in den Ruhestand

    Gibt es keine entgegenstehenden dienstlichen Gründe, dann muss jedoch nicht zwangsläufig einem entsprechenden Antrag auf Hinausschieben der Altergrenze entsprochen werden, sondern der Dienstherr hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er dem Antrag ganz oder zum Teil folgt oder ihn ggf. in Gänze ablehnt (ebenso VG Hannover, Urteil vom 28.01.2011 - 13 A 3476/10 - ähnlich OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.08.2008 - 2 M 91/08 -, NVwZ-RR 2009, 23).
  • VG Köln, 30.10.2013 - 3 L 1108/13

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Hinausschieben der

  • VG Augsburg, 17.12.2020 - Au 2 K 20.1433

    Dienstliches Interesse am Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines

  • VG Gelsenkirchen, 12.04.2011 - 1 L 197/11

    Altersgrenze, Hinausschieben, Ruhestand, Eintritt, Gründe, dienstliche,

  • VG Greifswald, 27.06.2014 - 6 B 328/14

    Dienstzeitverlängerung bei einem Landesbeamten

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